Nachweis für den Kassenpatienten über die regelmäßige Kontrolluntersuchung zur Erlangung eines höheren Festzuschusses bei prothetischen Leistungen
5 Jahre ununterbrochen plus 20 %,
10 Jahre ununterbrochen plus 30 %
Nachweis für den Kassenpatienten über die regelmäßige Kontrolluntersuchung zur Erlangung eines höheren Festzuschusses bei prothetischen Leistungen
5 Jahre ununterbrochen plus 20 %,
10 Jahre ununterbrochen plus 30 %